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Die Landwirtschaft untersteht einem ständigen Wandel. Ob Änderungen im Pachtrecht oder invasive Pflanzen. Bei uns erfahren Sie all das, was Sie nicht schon wussten.

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Fachbewilligung Pflanzenschutz

Fachbewilligung Pflanzenschutz

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Fachpersonen eine gültige Fachbewilligung (FaBe) besitzen, um Pflanzenschutzmittel kaufen zu können und anwenden zu dürfen. Diese muss durch das Ablegen einer Prüfung oder die Umwandlung der alten Fachbewilligung erworben und mittels regelmässiger Weiterbildungen erneuert werden. Bestehende Fachbewilligungen können bis 31.07.2026 beim BAFU eingetauscht werden. Dafür ist keine Prüfung notwendig, aber es muss innerhalb 5 Jahren eine Weiterbildung absolviert werden, um die Bewilligung zu verlängern.

Allgemeine Weiterführende Informationen zum Thema und Anleitungen finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundes hier.

Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des St. Galler Bauernverbands gerne zur Verfügung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ausbringung und Kauf PSM nur noch mit gültiger FaBe möglich
  • Weiterbildungspflicht für die Verlängerung der FaBe eingeführt
  • 4 verschiedene FaBe (Landwirtschaft, Gartenbau, Waldwirtschaft und Spezielle Bereiche)
  • Erweiterung Fachkompetenzen für die korrekte Anwendung von PSM
  • Berechtigt eine Bewilligung ohne Prüfung zu erhalten ist, wer eine alte Fachbewilligung besitzt oder einen anerkannten Abschluss nachweisen kann, ansonsten muss eine Prüfung abgelegt werden.
  • Fachbewilligungen sind persönlich und können nicht für ganze Betriebe oder mehrere Personen ausgestellt werden.

Die vier Typen von Fachbewilligungen

  • FaBe L: Anwendung aller PSM im Bereich Landwirtschaft (Ackerbau, Spezialkulturen wie Weinbau, Obstbau und Gemüsebau, zudem Baumschulen, Weihnachtsbaumplantagen und Forstbaumschulen ausserhalb von Waldflächen
  • FaBe G: gilt weiterhin für PSM-Anwendungen (Herbizide, Insektizide, Fungizide, etc.) Bereich Gartenbau, Unterhalt Sportanlagen und Gebäudeumgebungen
  • FaBe SB: neu nur noch für Herbizidanwendungen, Einzelstockbehandlungen Landwirtschaft (Behandlungen in Streifen oder von grösseren Flächen sind nicht durch FaBe SB abgedeckt, sondern fallen ausschliesslich in den Geltungsbereich der FaBe L)
  • FaBe W: alle in der Waldwirtschaft anwendbaren PSM, ausgenommen Anwendungen in Hecken und Feldgehölzen sowie drei Meter Streifen entlang dieser Bereiche

Schritte zur Fachbewilligung bei bestehender FaBe

  • Prüfung, ob ein anerkannter Abschluss oder eine Fachbewilligung besteht
  • Anmeldung auf dem FaBe-PSM Register (via AGOV-Login, CH-Login oder Agate)
  • Antrag ausfüllen für die digitale Fachbewilligung
  • Überprüfung der Angaben im ausgefüllten Formular
  • fertigen Antrag einreichen (Sie werden dann benachrichtigt, wenn Ihr Antrag akzeptiert, zurückgewiesen oder abgelehnt wurde)
  • Bezahlung der Gebühr bei akzeptiertem oder abgelehntem Antrag

Weitere Informationen zum Umtausch der FaBe finden Sie hier.

Schritte zur Fachbewilligung ohne bestehende FaBe oder abgelaufene FaBe

  • Auswählen der FaBe, welche dem eigenen Tätigkeitsbereich entspricht
  • Vorbereitung der Prüfung (mittels angebotener Kurse der Prüfungsstellen und Lehrmittel)
  • Nach ausreichender Vorbereitung folgt Registration im FaBe-PSM Register
  • Anmeldung bei einer Prüfungsstelle Ihrer Wahl und Ablegung der Prüfung vor Ort
  • Nach bestandener Prüfung folgt Bestätigung der Zulassung, Erstellung der FaBe im FaBe-PSM Register (wird für Sie erledigt) und Bezahlung der Aktivierungsgebühr

Weitere Informationen zum Erwerb der FaBe finden Sie hier.

Verlängerung der FaBe

  • ab 1. Januar 2027 muss die FaB PSM alle fünf Jahre durch Teilnahme an einer Weiterbildung verlängert werden
  • Die Weiterbildung gilt nicht als Prüfung und ist den Bedürfnissen der einzelnen Kantone angepasst

Weitere Informationen zur Weiterbildung und Verwendung der FaBe finden Sie hier.