DienstleistungenVersicherungenHofprojekteFachwissenRechtsfragenDebattenÜber uns

Debatten

Kein Tag, keine Zeitung ohne das Thema Landwirtschaft. Ob Wolf oder Gewässerschutz, Tierwohl oder Umweltschutz. Über das Bauern wird gesprochen.

Wir reden mit und teilen Informationen. Wir tragen Fakten zusammen, damit sich die Öffentlichkeit ein Bild machen kann und die Positionen der Landwirtschaft kennt.

Link zur Feldrandtafel Biodiversität

Debatten

Agrarpolitik

Agrarpolitik

Übersicht

Die Agrarpolitik beinhaltet verschiedene Instrumente. Diese Instrumente sind hier kurz beschrieben, mit Verweisen auf weiterführende Informationen und Auskunftsstellen.

Direktzahlungen

Ökologischer Leistungsnachweis

Die Ausrichtung von Direktzahlungen setzt voraus, dass der/die BeitragsbezügerIn die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) auf dem gesamten Betrieb erfüllt bzw. erfüllt hat (Direktzahlungsverordnung; DZV Art. 11).

Der ÖLN umfasst:
  1. die Haltung der Nutztiere nach der Tierschutzgesetzgebung (DZV Art. 12)
  2. eine ausgeglichene Düngerbilanz (DZV Art. 13)
  3. Begrenzung von Luftverunreinigungen
  4. Bodenuntersuchungen (DZV Art. 13)
  5. einen angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen (DZV Art. 14)
  6. die vorschriftsgemässe Bewirtschaftung von Objekten in Inventaren von nationaler Bedeutung (DZV Art.15)
  7. eine geregelte Fruchtfolge (DZV Art. 16)
  8. einen geeigneten Bodenschutz (DZV Art. 17)
  9. die gezielte Auswahl und Anwendung der Pflanzenschutzmittel (DZV Art. 18)
  10. Vorgaben betreffend Produktion von Saat- und Pflanzgut (DZV Art. 19)
  11. Vorgaben betreffend Spezialkulturen (DZV Art. 20)
  12. Vorgaben betreffend Pufferstreifen (DZV Art. 21 / Agridea Merkblatt)

Quelle: BLW

Im Dokument KIP-Richtlinien sind die Anforderungen für den ÖLN ausführlich beschrieben.

Eintritts- und Begrenzungskriterien

Die wichtigsten Eintritts- und Begrenzungskriterien für die Direktzahlungen sind auf der nachfolgend verlinkten Webseite des BLW aufgeführt. Die Kriterien unterscheiden sich für Ganzjahresbetriebe und Sömmerungsbetriebe:

Eintritts- und Begrenzungskriterien für Ganzjahresbetriebe

Eintritts- und Begrenzungskriterien für Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe

Weitere Auskünfte sind beim Landwirtschaftsamt St. Gallen erhältlich, welches für die Betriebsanerkennung und Beitragsberechtigung zuständig ist.

Anmeldung Direktzahlungen und Strukturdatenerhebung

Jeder direktzahlungsberechtigte Betrieb muss sich für die Direktzahlungen anmelden und jährlich ein Gesuch stellen. Dazu hat das Landwirtschaftsamt zwei Termine fixiert: Anfang Jahr die Strukturdatenerhebung und Ende August die Augusterhebung.

Formulare und Merkblätter zu den Direktzahlungsprogrammen und zur Datenerhebung finden Sie auf der Webseite des Landwirtschaftsamtes.

Strukturdatenerhebung

Folgende Daten werden bei der Strukturdatenerhebung im Januar über die Internetplattform Agate erfasst:

  • Bewirtschafterwechsel, Betriebsaufgaben, Zusammenarbeitsformen
  • Erfassung Tierbestände und gesömmerte Tiere Vorjahr
  • Erfassung und Änderung von Parzellen und Nutzungsarten
  • Gesuch Einzelkulturbeiträge und Biodiversitätsbeiträge Qualitätsstufe II

Augusterhebung

Ende August müssen die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter die Direktzahlungsanmeldung für das Folgejahr tätigen. Diese Anmeldung findet ebenfalls über die Onlineplattform www.sg.agridaten.ch statt.

Folgende Daten werden bei der Augusterhebung erfasst:
  • Neuanmeldung für das Folgejahr von: Ökologischer Leistungsnachweis / Biolandbau, BTS- und RAUS-Kategorien, Extenso-Produktion von Getreide, Raps, Sonnenblumen, etc., Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion, emissionsmindernde Ausbringverfahren, schonende Bodenbearbeitung, präzise Applikationstechnik
  • Sömmerungsmeldung für Sömmerungsbetriebe
  • Meldung der Einsätze von emissionsmindernden Ausbringverfahren und schonenden Bodenbearbeitung für die Ressourceneffizienzbeiträge.

Weitere Termine

Neben der Strukturdatenerhebung und der Augusterhebung gibt es weitere Termine:
Anmeldung Vernetzungsbeiträge Bei der regionalen Trägerschaft für Vernetzungsprojekte, die ab 2015 verlängert oder neu gestartet wurden.
Bei der Strukturdatenerhebung für Projekte, die noch unter altem Recht von vor 2015 erstellt oder erneuert wurden.
Landschaftsqualitätsbeiträge Bis am 31. August bei der Projektträgerschaft.
Erstanmeldung Biodiversitätsförderflächen im Sömmerungsgebiet Bis am 31. März beim Landwirtschaftlichen Zentrum Salez

Auskünfte zur Gesuchstellung und zur Anmeldung erteilt das Landwirtschaftsamt

Kulturlandschaftsbeiträge

Die Kulturlandschaftsbeiträge dienen der Offenhaltung des Kulturlandes, dem Ausgleich der Erschwernis und der Förderung der Sömmerung und beinhalten folgende Beitragstypen:

Versorgungssicherheitsbeiträge

Die Versorgungssicherheitsbeiträge dienen der Erhaltung der Produktionskapazität, dem Ausgleich der Erschwernis und der Förderung des Ackerbaus und wichtigen Einzelkulturen. Folgende Beiträge fördern diese Zielsetzung:

Biodiversitätsbeiträge

Zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität werden Biodiversitätsbeiträge ausgerichtet. Die Biodiversitätsbeiträge sind in zwei Qualitätsstufen aufgeteilt. Die Qualitätsstufe 1 entspricht den Basisanforderungen an die Bewirtschaftung. Der Beitrag für die Qualitätsstufe 2 wird ausgerichtet, wenn die Fläche botanische Qualität aufweist. Bei der Qualitätsstufe 2 wird nach der Anmeldung mit einer Eingangskontrolle festgestellt, ob die geforderten Zeigerpflanzen vorhanden sind, bevor die Beiträge ausgerichtet werden. Zusätzlich zu Qualitätsbeiträgen wird die Biodiversität auch weiterhin mit dem Vernetzungsbeitrag gefördert.
  • Die Verpflichtungsdauer für die Biodiversitätsbeiträge beträgt 8 Jahre.
  • Jeder direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetrieb muss 7% Biodiversitätsförderflächen aufweisen (bei Spezialkulturen 3.5%). Anrechenbar sind die in der Tabelle aufgeführten Flächen.

Biodiversitätsförderfläche Anrechenbar Qualität I Qualität II Vernetzung
Wiesen und Weiden
Extensiv genutzte Wiesen
Wenig intensiv genutzte Wiesen
Streueflächen
Extensiv genutzte Weiden
Waldweiden
Uferwiese entlang von Fliessgewässern  
Artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet      
Ackerfläche        
Ackerschonstreifen
Buntbrachen  
Rotationsbrachen  
Säume auf Ackerfläche  
Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge    
Dauerkulturen und Gehölze        
Hochstamm-Feldobstbäume
Nussbäume
Standortgerechte Einzelbäume und Alleen    
Hecken, Feld- und Ufergehölze
Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt  
Andere        
Wassergräben, Tümpel, Teiche      
Ruderalflächen, Steinhaufen, -wälle      
Trockenmauern      

 

Landschaftsqualitätsbeiträge

Mit den Landschaftsqualitätsbeiträgen wird die Erhaltung und Weiterentwicklung vielfältiger Landschaften gefördert. Die Beiträge werden für Massnahmen ausgerichtet, die im Rahmen von regionalen Projekten erarbeitet werden.

Im Kanton St. Gallen gibt es 14 Landschaftsqualitätsprojekte. Die Informationen zu den Projekten können auf der Webseite des Landwirtschaftsamtes abgerufen werden.

Ressourceneffizienzbeiträge

Die Ressourceneffizienzbeiträge fördern die nachhaltige Nutzung der Ressourcen.

Die Beiträge fördern eine neue Technologie für eine bestimmte Zeit und sind daher regelmässigen Änderungen unterworfen. Eine Übersicht über die aktuellen Fördermassnahmen finden sich auf der Webseite des BLW

Übergangsbeitrag

Der Übergangsbeitrag soll den Übergang von der Agrarpolitik 2011 zur Agrarpolitik 2014-17 sozialverträglich abfedern.

Den Basiswert hat der Kanton im Jahr 2014 für jeden Betrieb verfügt. Er berechnet sich vereinfacht beschrieben aus der Differenz der allgemeinen Direktzahlungen mit der Agrarpolitik 2011 und den Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträgen, mit Ausnahme des Sömmerungsbeitrags, der Agrarpolitik 2014-17. Die Berechnungsmethode ist in Art. 86ff Direktzahlungsverordnung festgelegt.

Die Mittel, die für den Übergangsbeitrag zur Verfügung stehen, berechnen sich aus der Differenz des Mittelbedarfs aller übrigen Direktzahlungsprogramme und dem Zahlungsrahmen für Direktzahlungen. Mit der zunehmenden Beteiligung der Landwirte an freiwilligen Direktzahlungsprogrammen nehmen folglich die verfügbaren Mittel für den Übergangsbeitrag ab. Das BLW berechnet aus dem Verhältnis zwischen den verfügbaren Mitteln für den Übergangsbeitrag und der Summe der Basiswerte jährlich einen Faktor. Dieser Faktor wird mit dem Basiswert des Übergangsbeitrags des Betriebs multipliziert. Das Ergebnis entspricht dem Übergangsbeitrag, der dem Betrieb im betreffenden Jahr ausbezahlt wird.

Weitere Informationen und die aktuelle Höhe des Übergangsbeitrags publiziert das BLW.

Verordnung des BLW über den Faktor zur Berechnung des Übergangsbeitrags

Ansprechpartner

Die Informationen auf dieser Webseite stellen eine Übersicht dar. Für die Abklärung im Einzelfall stehen Ihnen neben dem Bauernverband folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Landwirtschaftsamt St.Gallen
Direktzahlungen, Bodenverbesserungen, Bewilligungen und Feststellungsverfügungen Boden- und Pachtrecht
Unterstrasse 22 | 9001 St. Gallen
058 229 34 90
 

Landwirtschaftliches Zentrum SG (LZSG)
Kantonale Beratungsstelle
Rheinhofstrasse 11 | 9465 Salez
Mattenweg 11 | 9230 Flawil
058 228 24 00
info(at)lzsg(dot)ch
 

Landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft des Kantons St.Gallen (LKG)
Investitionshilfen
Unterstrasse 22 | 9001 St.Gallen
058 229 74 80
info.lkg(at)sg(dot)ch
 

Kontrolldienst KUT
Kontrollorganisation ÖLN-Betriebe
Magdenauerstrasse 2 | 9230 Flawil
071 394 60 13
info(at)kontrolldienstkut(dot)ch
 

bio-inspecta
Bio-Kontrollorganisation
Ackerstrasse 5070 | Frick AG
062 865 63 00
 

BIO TEST AGRO AG
Bio-Kontrollorganisation
Schwand | 3110 Münsingen
031 722 10 70
 

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Blarerstrasse 2 | 9001 St.Gallen
058 229 28 00
 

St. Galler Bauernverband
Beratung / Auskünfte
Magdenauerstrasse 2 | 9230 Flawil
071 394 60 10
info(at)bauern-sg(dot)ch