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Kein Tag, keine Zeitung ohne das Thema Landwirtschaft. Ob Wolf oder Gewässerschutz, Tierwohl oder Umweltschutz. Über das Bauern wird gesprochen.

Wir reden mit und teilen Informationen. Wir tragen Fakten zusammen, damit sich die Öffentlichkeit ein Bild machen kann und die Positionen der Landwirtschaft kennt.

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Windenergie

Windenergie

Der Kanton St. Gallen hat 15 Windeignungsgebiete festgelegt. Für jedes der Projekte ist ein kantonales Sondernutzungsplan-Verfahren (SNP) notwendig. Das Bau- und Umweltdepartement beschreibt einen Ablauf, wo die Standortgemeinde frühzeitig ins Verfahren einbezogen werden soll.

Bei Anlagen mit einer mittleren Jahresproduktion über 20GWh kommt der beschriebene Sondernutzungsplan zur Anwendung, gegen den kein Referendum ergriffen werden kann und damit keine Abstimmung möglich ist. Bei Windparks mit einer mittleren Jahresproduktion unter 20 GWh kommt ein kommunaler Sondernutzungsplan zur Anwendung. Gegen diesen kann das fakultative Referendum ergriffen werden, womit es zur Abstimmung kommen kann.

Solche Windenergieanlagen verfügen über eine Nabelhöhe zwischen 80 und 120 Metern. Der Rotordurchmesser misst 70 bis 140 Meter. Windanlangen bis zu einer Höhe von 30 Metern gelten als Kleinwindanlagen und benötigen innerhalb der Bauzone eine Bewilligung der Gemeinde, ausserhalb ist das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zuständig.

Hier geht es zu den Informationen des Kantons St. Gallen. 

Zahlen und Fakten

Im Kanton St. Gallen wurden 15 Windeignungsgebiete festgelegt. Die Richtplananpassung 23 wurde vom Bund genehmigt und damit sind die Gebiete rechtskräftig: 

Bezeichnung / Gebiet

Gemeinde(n)

Klee / Rappentobel

Balgach, Berneck, Rebstein

Gätziberg

Altstätten

Sand / Loseren

Oberriet SG, Rüthi SG

Sennwalder Au / Büchel

Altstätten, Lienz, Rüthi SG, Sennwald

Weite / Valpilär

Buchs SG, Sevelen, Wartau

Rheinau

Bad Ragaz, Mels, Sargans, Vilters-Wangs, Wartau

Guschachopf / Girenbüel

Bad Ragaz, Pfäfers

Pizolhütte / Laufböden

Bad Ragaz, Pfäfers, Vilters-Wangs

St. Margrethenberg

Pfäfers

Flumserberg / Maschgenkamm

Flums, Quarten

Witöfeli / Steinerriet

Schänis

Laad

Eschenbach SG, Wattwil

Krinau

Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang, Wattwil

Hamberg / Alvensberg

Kirchberg SG, Mosnang

Boxloo

Wil SG

Tannenberg

Andwil SG, Gaiserwald, Gossau SG, Waldkirch

Waldegg

St. Gallen

 

 

  • Gemäss Energiestrategie des Bundes soll bis 2050 7% des Schweizer Energiebedarfs mit Windenergie gedeckt werden. Aktuell sind es 0,2%.
  • Mit rund 300 GWh wird die Windenergie gemäss Angaben des Kantons St. Gallen 2050 rund 10 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs liefern.

Bewilligungsverfahren im kantonalen Sondernutzungsplan

Gemäss dem Kanton St. Gallen gilt folgender Verfahrensablauf:

Verfahrensschritt

Beschreibung

Einbezug

1.       Einreichung Plangesuch

Gesuchstellende

 

2.       Startsitzung und Planungsvereinbarung

AREG

Einladung der Standortgemeinden zur Startsitzung

3.       Entwurf Sondernutzungsgplan und Baugesuch

Gesuchstellende

Betroffene Gemeinden

4.       Vorprüfung Sondernutzungsplan mit Umweltverträglichkeitsbericht und Baugesuch

 

Prüfung durch Ämter und Fachstellen des Kantons

 

5.       Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden

Stellungnahme durch betroffene Gemeinden

Betroffene Gemeinden

6.       Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren

Allfällige Überarbeitung dews Projekts aufgrund der Eingabe und Mitwirkung

Bevölkerung, Gemeinden, Verbände, Interessensgruppen, Regionalverbände, Nachbarkantone und weitere

7.       Öffentliche Auflage

Einsprachemöglichkeit für Einspracheberechtigte

 

8.       Genehmigung der Baubewilligung

Beschluss der Regierung zu Genehmigung und Baubewilligung

 

9.       Eröffnung Gesamtentscheid

Eröffnung an die Verfahrensbeteiligten

 

10.   Rechtsmittelverfahren

Möglichkeit zum Weiterzug der Einspracheentscheide

 

 

Befürworter und Gegner

Zur Windenergie und den Projekten werden verschiedene Stimmen laut. 

Der Kanton St. Gallen sieht die Vorteile der Windenergie darin, dass sie Versorgungslücken im Winter schliesst, die Eigenverantwortung der Energieversorgung stärkt und den Kanton den kantonalen Energiezielen näher bringt. 

Gegener kritisieren die Windenergie aus verschiedenen Gründen. Zum Beispiel aufgrund von negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild, auf Lärmemissionen oder auf die Biodviersität.

Der Verein Freie Lanschaft Schweiz - Paysage Libre Suisse geht auf seiner Website auf diverse Punkte der Gegner ein.

Auf der Website Windenergie St. Gallen geht der Kanton auf verschiedene Kritikpunkte ein und legt seine Sicht dar.

Förderung von Windenergie

Seit 2025 können Windenergieanlagen mit einem Investitionsbeitrag oder einer gleitenden Marktprämie gefördert werden. Weiter können Gesuche für einen Projektierungsbeitrag beim Bundesamt für Energie eingereicht werden. Dieser Projektierungsbeitrag beträgt höchstens 40% der anrechenbaren Projektierungskosten und wird von einem allfälligen Investitionsbeitrag in Abzug gebracht.

Weitere Informationen sind bei Pronovo zu finden.