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Debatten

Kein Tag, keine Zeitung ohne das Thema Landwirtschaft. Ob Wolf oder Gewässerschutz, Tierwohl oder Umweltschutz. Über das Bauern wird gesprochen.

Wir reden mit und teilen Informationen. Wir tragen Fakten zusammen, damit sich die Öffentlichkeit ein Bild machen kann und die Positionen der Landwirtschaft kennt.

PFAS im Kanton St. Gallen

Seit Herbst 2021 weiss man, dass auf der Eggersrieter Höhe Bereiche des Bodens mit PFAS belastet sind. Der Kanton hat seither die Untersuchungen ausgeweitet. Die Messungen zeigen nun, dass es in der Region weitere belastete Flächen gibt. Betroffen sind Flächen im Bogen Mörschwil-Eggersriet-Untereggen-Goldach-Altenrhein-St.Margrethen.

Der Kanton geht gemäss der Botschaft zum Nachtrag des Landwirtschaftsgesetz vom 30. Juni davon aus, dass rund 30 Landwirtschaftsbetriebe im produzierten Fleisch oder in den Eiern die Höchstwerte überschreiten. Weitere rund 60 Landwirtschaftsbetriebe haben in ihrer Milch PFAS-Gehalte über dem EU-Richtwert.

Die betroffenen Betriebe bewirtschaften laut Angaben des Kantons rund 1'700 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche, wovon 800 Hektaren als Fruchtfolgeflächen ausgeschieden sind.

Der Kanton vermutet als Hauptursache Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen, der mit PFAS belastet war. Dieser durfte bis 2006 als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden.

Auf www.sg.ch/pfas publiziert der Kanton laufend aktuellen Informationen und Massnahmen zu PFAS.

Betroffenen Betriebe werden gebeten sich mit der Geschäftsstelle des SGBV unter 071 394 60 10 oder mit diesem Formular in Verbindung zu setzen.

Aktueller Stand auf nationaler Ebene

Am 27. Mai hat der Bundesrat die Weisung 2026/1: Vollzug der Höchstgehalte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) erlassen. 

Gleichzeitig hat er die Umsetzung der Motion 25.3421 von Benedikt Würth, Nicolo Paganini und Nicolas Kolly in Vernehmlassung geschickt. Diese fordert, dass PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger sachgerecht festgelegt und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft eingeleitet werden. 

Weiter erarbeitet der Bund zurzeit einen Aktionsplan PFAS.

Am 27. Mai hat der Bundesrat zusätzlich ein zeitlich befristetes Spezialgesetz in Vernehmlassung gegeben. Kern ist laut Bundesrat eine eine befristete Rechtsgrundlage für eine gezielte, subsidiäre Unterstützung in wirtschaftlichen Härtefällen in der landwirtschaftlichen Produktion.


Als Reaktion auf dieses Vorgehen des Bundesrats haben Mike Egger und Benedikt Würth zwei gleichlautende Motionen in beiden Kammern eingereicht. Bei einer Annahme würde der Bundesrat beauftragt, die Weisung 2026/1 des Bundesamtes für Lebensmittel­sicherheit und Veterinärwesen (BLV) zum Vollzug der Höchstgehalte für PFAS so lange auszusetzen, bis die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der PFAS-Strategie des Bundes sowie die angekündigten Unterstützungs- und Härtefallmassnahmen in Kraft gesetzt sind und ein rechtsgleicher sowie praxistauglicher Vollzug sichergestellt werden kann. 

Der St. Galler Bauernverband unterstützt diese Bestrebungen.

Unterstützungsangebote im Kanton St. Gallen

Betroffene Betriebe sind gebeten, sich an die Geschäftsstelle des St. Galler Bauernverbands unter 071 394 60 10 oder per Formular zu wenden. 

Der St. Galler Bauernverband unterstützt mit einem Arbeitskreis, zu dem alle betroffenen Landwirtinnen und Landwirte eingeladen sind. Interessierte können sich telefonisch oder per Formular an die Geschäftsstelle des SGBV wenden.

Weiter stehen die Coaches aus dem Coachingangebot des St. Galler Bauernverbands zur Seite. 


Seitens des Kantons stehen Erstberater zur Verfügung. Sie sind unter der Nummer 058 228 24 90 erreichbar.

Aktueller Stand im Kanton St. Gallen

Am 2. Juli hat die St. Galler Regierung beim Kantonsrat einen III. Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz sowie eine Erhöhung des Sonderkredits für PFAS-betroffene Landwirtschaftsbetriebe beantragt. 

Neu soll das Landwirtschaftsgesetz um einen zusätzlichen Beitragstatbestand ergänzt werden. Künftig sollen auch Beiträge zur vorübergehenden Existenzsicherung ausgerichtet werden können. Damit sollen laut Regierung Einkommensausfälle abgefedert und die Liquidität der betroffenen Betriebe sichergestellt werden, bis längerfristige Lösungen des Bundes bereitstehen. 

Die Beiträge für betriebliche Massnahmen und zur Existenzsicherung sollen zusammen höchstens 400'000 Franken je Betrieb betragen. 

Zur Finanzierung der zusätzlichen Unterstützung beantragt die Regierung, den bestehenden Sonderkredit für die Jahre 2025 bis 2028 von 5 auf 10 Millionen Franken zu erhöhen. Genauere Informationen sind in der Botschaft und den Entwürfen der Regierung vom 30. Juni nachzulesen. 

Von den bisher bereitgestellten 5 Mio sind bislang 1.5 Mio. Fr. aufgebraucht. Der Kanton rechnet für Betriebsoptimierung, Betriebsumstellung und Betreibsaufgaben im Zeitraum 07/2025 – 12/2028 mit Kosten von 17.5 Mio. Davon soll der Bund Fr. 9.0 übernehmen.

Über den III. Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz entscheidet der Kantonsrat. 

Projekt Schlachtkühe

Überschreitet eine Schlachtkuh die festgelegten PFAS-Höchstwerte, darf sie nicht geschlachtet werden. In diesem Fall bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Das Tier muss eingeschläfert werden
  • Das Tier wird auf einen anderen Betrieb verstellt, mit dem Ziel die PFAS-Blutwerte zu senken.

Für das Verstellen der Schlachtkühe arbeiten der St. Galler Bauernverband, das LZSG und das Landwirtschaftsamt mit vier Viehhändlern zusammen:

  • Kurt Bischof, Goldach
  • Manuel Gämperli, Bettenau
  • Bruno Koster, Zuzwil
  • Richard Peter, Reute


Stellt ein Tierhalter eine PFAS-Höchstwertüberschreitung bei einer Blutprobe fest, kann er einen der projektbeteiligten Viehhändler kontaktieren. Dieser übernimmt das Tier und hilft dem Tierhalter bei der Stellung des Entschädigungsgesuchs. Die Tiere werden vom Landwirtschaftsamt entschädigt.

Laufende Forschungsprojekte

Der Kanton St. Gallen unterstützt folgende Forschungsprojekte mit einem Beitrag von insgesamt 1 Mio. Franken: 

  • Ein von der Empa durchgeführtes Forschungsprojekt befasst sich seit August 2025 mit der Frage, ob PFAS mittels Schaumflotation aus der Gülle entfernt werden könnte, um auf diese Weise den PFAS-Kreislauf zu durchbrechen. Dieses Projekt verursacht Kosten in der Höhe von Fr. 100'000.– und wird Ende 2026 beendet sein. Sofern diese Möglichkeit Erfolg verspricht, soll ein Umsetzungsprojekt geprüft werden.
  • Das Projekt «PFArmS-Risikobewertung und Minderung des Transfers von Per- und Poly- fluorierten Alkylverbindungen (PFAS) aus dem Boden in Milch und Fleisch von Wiederkäuern» mit Kosten von über 600'000 Franken für den Kanton St.Gallen konnte im Dezember 2025 zusammen mit den Partnern Agroscope, Empa und dem deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gestartet werden.
  • Das Forschungsprojekt «Safe-Feed: Reduktion der PFAS-Belastung für Nutztiere» verfolgt den Ansatz der in-situ-Immobilisierung der Schadstoffe durch Adsorption an geeignete Trägermaterialien. Die OST betreut zusammen mit dem Institut für Umwelt und Verfahrenstechnik (UMTEC) dieses Vorhaben. Der Kanton beteiligt sich mit knapp 300'000 Franken  an diesem Vorhaben. Eine solche Massnahme erscheint gegenüber einer Totalsanierung der betroffenen Flächen aussichtsreicher, um zumindest kurz- und mittelfristig die Belastung 
    von landwirtschaftlichen Produkten zu reduzieren. 

Zusammen mit der Agridea engagiert sich der Kanton St.Gallen am Beratungsprojekt «Beratungsleitfaden per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)». Ziel dieses Projekts, in das vor allem interne personelle Ressourcen fliessen, ist es, einen Beratungsleitfaden für andere Kantone und betroffene Land
wirtschaftsbetriebe zu erarbeiten.

Das Ressourcenprojekt «Case-Management-Konzept für landwirtschaftliche Betriebe mit PFAS- Belastung» befindet sich in der Vorabklärungsphase und wird aufgrund der Dringlichkeit in einem iterativen Prozess erarbeitet. Ziel des Projekts ist es, aufbauend auf den Vorarbeiten der Kantone St.Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden ein schweizweit übertragbares «Case-Management-Konzept für landwirtschaftliche Betriebe mit PFAS-Belastung» zu erarbeiten, umzusetzen und zu evaluieren. 

Mehr Informationen gibt es hier