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Debatten

Kein Tag, keine Zeitung ohne das Thema Landwirtschaft. Ob Wolf oder Gewässerschutz, Tierwohl oder Umweltschutz. Über das Bauern wird gesprochen.

Wir reden mit und teilen Informationen. Wir tragen Fakten zusammen, damit sich die Öffentlichkeit ein Bild machen kann und die Positionen der Landwirtschaft kennt.

PFAS im Kanton St. Gallen

Seit Herbst 2021 weiss man, dass auf der Eggersrieter Höhe Bereiche des Bodens mit PFAS belastet sind. Der Kanton hat seither die Untersuchungen ausgeweitet. Die Messungen zeigen nun, dass es in der Region weitere belastete Flächen gibt. Betroffen sind Flächen im Bogen Mörschwil-Eggersriet-Untereggen-Goldach-Altenrhein-St.Margrethen.

Der Kanton hat im Fleisch von einigen Kühen und Rindern von Betrieben mit belasteten Flächen wie auch im Boden und im Quellwasser dieser Flächen erhöhte oder zu hohe PFAS-Werte gemessen. Auch entsprechende Milchproben von Kühen weisen erhöhte PFAS-Werte auf.

Der Kanton vermutet als Ursache in vielen Fällen Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen, der mit PFAS belastet war. Dieser durfte bis 2006 als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden.

Auf www.sg.ch/pfas publiziert der Kanton laufend aktuellen Informationen und Massnahmen zu PFAS.

Betroffenen Betriebe werden gebeten sich mit der Geschäftsstelle des SGBV unter 071 394 60 10 in Verbindung zu setzen.

Aktueller Stand auf nationaler Ebene

Am 27. Mai hat der Bundesrat die Weisung 2026/1: Vollzug der Höchstgehalte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) erlassen. 

Gleichzeitig hat er die Umsetzung der Motion 25.3421 von Benedikt Würth, Nicolo Paganini und Nicolas Kolly in Vernehmlassung geschickt. Diese fordert, dass PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger sachgerecht festgelegt und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft eingeleitet werden. 

Am 27. Mai hat der Bundesrat zusätzlich ein zeitlich befristetes Spezialgesetz in Vernehmlassung gegeben. Kern ist laut Bundesrat eine eine befristete Rechtsgrundlage für eine gezielte, subsidiäre Unterstützung in wirtschaftlichen Härtefällen in der landwirtschaftlichen Produktion.

Als Reaktion auf dieses Vorgehen des Bundesrats haben Mike Egger und Benedikt Würth zwei gleichlautende Motionen in beiden Kammern eingereicht. Bei einer Annahme würde der Bundesrat beauftragt, die Weisung 2026/1 des Bundesamtes für Lebensmittel­sicherheit und Veterinärwesen (BLV) zum Vollzug der Höchstgehalte für PFAS so lange auszusetzen, bis die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der PFAS-Strategie des Bundes sowie die angekündigten Unterstützungs- und Härtefallmassnahmen in Kraft gesetzt sind und ein rechtsgleicher sowie praxistauglicher Vollzug sichergestellt werden kann. 

Der St. Galler Bauernverband unterstützt diese Bestrebungen.

Unterstützungsangebote im Kanton St. Gallen

Betroffene Betriebe sind gebeten, sich an die Geschäftsstelle des St. Galler Bauernverbands unter 071 394 60 10 wenden. 

Der St. Galler Bauernverband unterstützt künftig mit einem Arbeitskreis, zu dem alle betroffenen Landwirtinnen und Landwirte eingeladen sind. 

Weiter stehen die Coaches aus dem Coachingangebot des St. Galler Bauernverbands zur Seite. 


Seitens des Kantons stehen Erstberater zur Verfügung. Sie sind unter der Nummer 058 228 24 90 erreichbar.

Aktueller Stand im Kanton St. Gallen

Am 2. Juli hat die St. Galler Regierung beim Kantonsrat einen III. Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz sowie eine Erhöhung des Sonderkredits für PFAS-betroffene Landwirtschaftsbetriebe beantragt. 

Neu soll das Landwirtschaftsgesetz um einen zusätzlichen Beitragstatbestand ergänzt werden. Künftig sollen auch Beiträge zur vorübergehenden Existenzsicherung ausgerichtet werden können. Damit sollen laut Regierung Einkommensausfälle abgefedert und die Liquidität der betroffenen Betriebe sichergestellt werden, bis längerfristige Lösungen des Bundes bereitstehen.

Die Beiträge für betriebliche Massnahmen und zur Existenzsicherung sollen zusammen höchstens 400'000 Franken je Betrieb betragen.

Zur Finanzierung der zusätzlichen Unterstützung beantragt die Regierung, den bestehenden Sonderkredit für die Jahre 2025 bis 2028 von 5 auf 10 Millionen Franken zu erhöhen.

Darüber wird nun der Kantonsrat entscheiden. 

Projekt Schlachtkühe

Überschreitet eine Schlachtkuh die festgelegten PFAS-Höchstwerte, darf sie nicht geschlachtet werden. In diesem Fall bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Das Tier muss eingeschläfert werden
  • Das Tier wird auf einen anderen Betrieb verstellt, mit dem Ziel die PFAS-Blutwerte zu senken.

Für das Verstellen der Schlachtkühe arbeiten der St. Galler Bauernverband, das LZSG und das Landwirtschaftsamt mit vier Viehhändlern zusammen:

  • Kurt Bischof, Goldach
  • Manuel Gämperli, Bettenau
  • Bruno Koster, Zuzwil
  • Richard Peter, Reute


Stellt ein Tierhalter eine PFAS-Höchstwertüberschreitung bei einer Blutprobe fest, kann er einen der projektbeteiligten Viehhändler kontaktieren. Dieser übernimmt das Tier und hilft dem Tierhalter bei der Stellung des Entschädigungsgesuchs. Die Tiere werden vom Landwirtschaftsamt entschädigt.