Seit Herbst 2021 weiss man, dass auf der Eggersrieter Höhe Bereiche des Bodens mit PFAS belastet sind. Der Kanton hat seither die Untersuchungen ausgeweitet. Die Messungen zeigen nun, dass es in der Region weitere belastete Flächen gibt. Betroffen sind Flächen im Bogen Mörschwil-Eggersriet-Untereggen-Goldach-Altenrhein-St.Margrethen.
Der Kanton geht gemäss der Botschaft zum Nachtrag des Landwirtschaftsgesetz vom 30. Juni davon aus, dass rund 30 Landwirtschaftsbetriebe im produzierten Fleisch oder in den Eiern die Höchstwerte überschreiten. Weitere rund 60 Landwirtschaftsbetriebe haben in ihrer Milch PFAS-Gehalte über dem EU-Richtwert.
Die betroffenen Betriebe bewirtschaften laut Angaben des Kantons rund 1'700 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche, wovon 800 Hektaren als Fruchtfolgeflächen ausgeschieden sind.
Der Kanton vermutet als Hauptursache Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen, der mit PFAS belastet war. Dieser durfte bis 2006 als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden.
Auf www.sg.ch/pfas publiziert der Kanton laufend aktuellen Informationen und Massnahmen zu PFAS.
Betroffenen Betriebe werden gebeten sich mit der Geschäftsstelle des SGBV unter 071 394 60 10 oder mit diesem Formular in Verbindung zu setzen.
Der St.Galler Kantonsrat hat den III. Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz beraten und gleichzeitig beschlossen, den Sonderkredit für PFAS-betroffene Landwirtschaftsbetriebe von 5 Mio. Franken auf 10 Mio. Franken zu erhöhen. Mit dem Nachtrag sollen neu auch Beiträge zur vorübergehenden Existenzsicherung von betroffenen Betrieben ausgerichtet werden können.
Zudem hat der Kantonsrat beschlossen, auf eine feste Obergrenze pro Betrieb zu verzichten. Die Höhe der Unterstützung soll stattdessen anhand der jeweiligen betrieblichen Situation festgelegt werden.
Überschreitet eine Schlachtkuh die festgelegten PFAS-Höchstwerte, darf sie nicht geschlachtet werden. In diesem Fall bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Für das Verstellen der Schlachtkühe arbeiten der St. Galler Bauernverband, das LZSG und das Landwirtschaftsamt mit vier Viehhändlern zusammen:
Stellt ein Tierhalter eine PFAS-Höchstwertüberschreitung bei einer Blutprobe fest, kann er einen der projektbeteiligten Viehhändler kontaktieren. Dieser übernimmt das Tier und hilft dem Tierhalter bei der Stellung des Entschädigungsgesuchs. Die Tiere werden vom Landwirtschaftsamt entschädigt.