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Güllekastenkontrolle

Kontrolle der Dichtigkeit von Hofdüngerlager

Gemäss Art. 15 Gewässerschutzgesetz muss der Kanton die Hofdüngerlager periodisch kontrollieren. Im Kanton St. Gallen ist das Amt für Umwelt und Energie (AFU) die zuständige Stelle. Der St. Galler Bauernverband hat bei der Kontrollorganisation mitgewirkt, mit dem Ziel eine praxistaugliche Kontrolle zu schaffen.

Das AFU informiert die Bewirtschafter schriftlich über die notwendige Kontrolle. Der Bewirtschafter hat anschliessend Zeit, innerhalb von zwei Jahren eine Kontrolle durchführen zu lassen. Dazu muss er während dieser zweijährigen Frist eine Kontrollorganisation beauftragen. In den nächsten Jahren werden Überfluhr-Güllekästen und Güllegruben in Schutzzonen S2, S3 und Au kontrolliert, anschliessend alle Güllegruben, welche vor 1980 erstellt wurden. 

Vorbereitung, Ablauf und Checkliste zur Kontrolle

  • Landwirt erhält schriftliche Kontrollaufforderung vom AFU mit der Bezeichnung der Güllegrube und einer zweijährigen Frist, in der die Güllegrube kontrolliert werden muss.
  • Mit der Checkliste vom AFU kann die Kontrolle vorbereitet werden.
  • Landwirt beauftragt Kontrollorganisation und vereinbart Kontrolltermin an dem die Güllegrube leer sein wird. Abklärung mit Kontrollorganisation, welche Vorbereitungen getroffen werden müssen (Wasserschlauch, Gebläse, Stromanschluss, Leiter, ...). Falls zur gleichen Zeit ein weiterer Güllekasten leer ist, kann auch dieser kontrolliert werden, die Kontrollorganisation muss darüber informiert werden.
  • Landwirt erstellt Entwässerungsplan, der dazu dient, im Notfall richtig reagieren zu können. Als Vorlage kann das vom AFU mitgesendete Dokument verwendet werden oder im Geoportal ein Plan der Liegenschaft ausgedruckt werden.
  • Landwirt leert den Güllekasten unter Berücksichtigung des Sicherheitsmerkblatts der BUL und der Checkliste vom AFU. Faustregel: Güllekasten muss mit Gummistiefeln begehbar sein. In der Regel wird dies durch zweimaliges sorgfältiges Aussaugen erreicht. Ausgenommen sind Güllesilos, welche vollständig freistehend sind (siehe Checkliste).
  • Kontrollorganisation führt Kontrolle durch: Ausgerüstet mit normalen Gummistiefeln sowie einem Gasmess-Gerät (vom Kontrolleur mitgebracht) wird eine Sichtkontrolle durchgeführt und rapportiert. Einzelne Firmen kontrollieren mit Frischluft-Geräten. Die Kontrolleure sind dabei immer mit einem Seil gesichert. Sie bringen eine ausreichend starke Lichtquelle mit und machen beim Rundgang Fotos von allfälligen Schadstellen. Danach wird ausserhalb der Grube das Kontrollergebnis sowie allfällige Sanierungsmassnahmen mit dem Betriebsleiter besprochen. Der Betriebsleiter muss während der Güllegrubenkontrolle die ganze Zeit vor Ort anwesend sein.
  • Nach der Kontrolle werden der Kontrollrapport und der Entwässerungsplan ans AFU gesendet, welches prüft, ob aufgrund des Rapports Sanierungen nötig sind. Zudem wird der Entwässerungsplan geprüft. Wenn alles in Ordnung ist, erhält der Landwirt vom AFU eine Bestätigung. Falls Sanierungen oder eine Überarbeitung des Entwässerungsplans nötig sind, informiert das AFU den Landwirt über die Massnahmen. 

Sicherheit im Umgang mit Güllelagern

Aus Sicherheitsgründen darf niemals eine Güllegrube von einer Person alleine begangen werden. Vor einer Begehung muss die Grube zwingend ausreichend belüftet werden und die Begehung muss mit Seilsicherung durchgeführt werden.