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Japankäfer im Kanton St. Gallen

19.08.2026
Im Raum Buchs sind bislang 13 Japankäfer gefunden worden. Der invasive Schädling kann erhebliche Schäden in der Landwirtschaft verursachen. Deshalb bekämpft der Kanton St.Gallen im Auftrag des Bundes und in Zusammenarbeit mit dem Fürstentum Liechtenstein dessen weitere Ausbreitung.

Für die Landwirtschaft bedeuten die Massnahmen, dass es Innerhalb des Befallherds bis Ende September verboten ist, Weiden und Wiesen zu bewässern.

Weiter darf im Befallsherd produzierter Rollrasen den Befallsherd nicht verlassen. Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen sowie Ziergräser dürfen nicht aus dem Befallsherd transportiert werden, ohne sicherzustellen, dass keine Engerlinge vorhanden sind.

Für die Bevölkerung gelten folgende Regeln innerhalb eines Kilometers eines Fundortes (Befallsherd):

1.    Grünflächen nicht bewässern

Bewässern Sie Grünflächen wie Rasen, Wiesen und Weiden bis Ende September nicht. Blumen- und Gemüsebeete sowie Topfpflanzen dürfen Sie weiterhin bewässern.

2.    Schnittgut richtig entsorgen

Bringen Sie bis Ende September Ihr Schnittgut ausschliesslich zur Verwertungsanlage VfA Buchs.

3.    Pflanzen nicht transportieren

Bringen Sie keine Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen aus dem Befallsherd hinaus.

Der Befallsherd betrifft einen Grossteil der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Buchs und Grabs.

Darüber hinaus existiert eine Pufferzone (zwischen einem und sechs Kilometern eines Fundortes entfernt). In der Pufferzone darf Schnittgut bis Ende September ausschliesslich zur Verwertungsanlage VfA Buchs gebracht werden. Die Pufferzone betrifft Teile der Gemeinden Grabs, Sevelen, Gams, Sennwald und Wartau.

Weitere Informationen finden Sie hier.