Übersicht
Die Agrarpolitik beinhaltet verschiedene Instrumente. Diese Instrumente sind hier kurz beschrieben, mit Verweisen auf weiterführende Informationen und Auskunftsstellen.
Direktzahlungen
Die Ausrichtung von Direktzahlungen setzt voraus, dass der/die BeitragsbezügerIn die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) auf dem gesamten Betrieb erfüllt bzw. erfüllt hat (Direktzahlungsverordnung; DZV Art. 11).
Der ÖLN umfasst:
- die Haltung der Nutztiere nach der Tierschutzgesetzgebung (DZV Art. 12)
- eine ausgeglichene Düngerbilanz (DZV Art. 13)
- einen angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen (DZV Art. 14)
- eine geregelte Fruchtfolge (DZV Art. 16)
- einen geeigneten Bodenschutz (DZV Art. 17)
- die gezielte Auswahl und Anwendung der Pflanzenschutzmittel (DZV Art. 18)
- Vorgaben betreffend Produktion von Saat- und Pflanzgut (DZV Art. 19)
- betreffend Spezialkulturen (DZV Art. 20)
- Vorgaben betreffend Pufferstreifen (DZV Art. 21 / Agridea Merkblatt)
Quelle: BLW
Im Dokument KIP-Richtlinien sind die Anforderungen für den ÖLN ausführlich beschrieben.
Die wichtigsten Eintritts- und Begrenzungskriterien für die Direktzahlungen sind auf der nachfolgend verlinkten Webseite des BLW aufgeführt. Die Kriterien unterscheiden sich für Ganzjahresbetriebe und Sömmerungsbetriebe:
Eintritts- und Begrenzungskriterien für Ganzjahresbetriebe
Eintritts- und Begrenzungskriterien für Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe
Weitere Auskünfte sind beim Landwirtschaftsamt St. Gallen erhältlich, welches für die Betriebsanerkennung und Beitragsberechtigung zuständig ist.
Jeder direktzahlungsberechtigte Betrieb muss sich für die Direktzahlungen anmelden und jährlich ein Gesuch stellen. Dazu hat das Landwirtschaftsamt zwei Termine fixiert: Anfang Jahr die Strukturdatenerhebung und Ende August die Augusterhebung.
Formulare und Merkblätter zu den Direktzahlungsprogrammen und zur Datenerhebung finden Sie auf der Webseite des Landwirtschaftsamtes: https://www.sg.ch/umwelt-natur/landwirtschaft/jahresberichte-merkblaetter-formulare.html
Strukturdatenerhebung
Folgende Daten werden bei der Strukturdatenerhebung im Januar über die Internetplattform www.sg.agridaten.ch erfasst:
Bewirtschafterwechsel, Betriebsaufgaben, Zusammenarbeitsformen
Erfassung Tierbestände und gesömmerte Tiere Vorjahr
Erfassung und Änderung von Parzellen und Nutzungsarten
Gesuch Einzelkulturbeiträge und Biodiversitätsbeiträge Qualitätsstufe II
Augusterhebung
Ende August müssen die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter die Direktzahlungsanmeldung für das Folgejahr tätigen. Diese Anmeldung findet ebenfalls über die Onlineplattform www.sg.agridaten.ch statt.
Folgende Daten werden bei der Augusterhebung erfasst:
Neuanmeldung für das Folgejahr von: Ökologischer Leistungsnachweis / Biolandbau, BTS- und RAUS-Kategorien, Extenso-Produktion von Getreide, Raps, Sonnenblumen, etc., Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion, emissionsmindernde Ausbringverfahren, schonende Bodenbearbeitung, präzise Applikationstechnik
Sömmerungsmeldung für Sömmerungsbetriebe
Meldung der Einsätze von emissionsmindernden Ausbringverfahren und schonenden Bodenbearbeitung für die Ressourceneffizienzbeiträge.
Weitere Termine
Neben der Strukturdatenerhebung und der Augusterhebung gibt es weitere Termine:
Anmeldung Vernetzungsbeiträge | Bei der regionalen Trägerschaft für Vernetzungsprojekte, die ab 2015 verlängert oder neu gestartet wurden. Bei der Strukturdatenerhebung für Projekte, die noch unter altem Recht von vor 2015 erstellt oder erneuert wurden. |
Landschaftsqualitätsbeiträge | Bis am 31. August bei der Projektträgerschaft. |
Erstanmeldung Biodiversitätsförderflächen im Sömmerungsgebiet | Bis am 31. März beim Landwirtschaftlichen Zentrum Salez |
Auskünfte zur Gesuchstellung und zur Anmeldung erteilt das Landwirtschaftsamt.
Die Kulturlandschaftsbeiträge dienen der Offenhaltung des Kulturlandes, dem Ausgleich der Erschwernis und der Förderung der Sömmerung und beinhalten folgende Beitragstypen:
Die Versorgungssicherheitsbeiträge dienen der Erhaltung der Produktionskapazität, dem Ausgleich der Erschwernis und der Förderung des Ackerbaus und wichtigen Einzelkulturen. Folgende Beiträge fördern diese Zielsetzung:
Basisbeitrag Versorgungssicherheit
Beitrag für offene Ackerfläche und Dauerkulturen
Zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität werden Biodiversitätsbeiträge ausgerichtet. Die Biodiversitätsbeiträge sind in zwei Qualitätsstufen aufgeteilt. Die Qualitätsstufe 1 entspricht den Basisanforderungen an die Bewirtschaftung. Der Beitrag für die Qualitätsstufe 2 wird ausgerichtet, wenn die Fläche botanische Qualität aufweist. Bei der Qualitätsstufe 2 wird nach der Anmeldung mit einer Eingangskontrolle festgestellt, ob die geforderten Zeigerpflanzen vorhanden sind, bevor die Beiträge ausgerichtet werden. Zusätzlich zu Qualitätsbeiträgen wird die Biodiversität auch weiterhin mit dem Vernetzungsbeitrag gefördert.
Die Verpflichtungsdauer für die Biodiversitätsbeiträge beträgt 8 Jahre.
Jeder direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetrieb muss 7% Biodiversitätsförderflächen aufweisen (bei Spezialkulturen 3.5%). Anrechenbar sind die in der Tabelle aufgeführten Flächen.
Biodiversitätsförderfläche | Anrechenbar | Qualität I | Qualität II | Vernetzung |
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Wiesen und Weiden | ||||
Extensiv genutzte Wiesen | ||||
Wenig intensiv genutzte Wiesen | ||||
Streueflächen | ||||
Extensiv genutzte Weiden | ||||
Waldweiden | ||||
Uferwiese entlang von Fliessgewässern | ||||
Artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet | ||||
Ackerfläche | ||||
Ackerschonstreifen | ||||
Buntbrachen | ||||
Rotationsbrachen | ||||
Säume auf Ackerfläche | ||||
Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge | ||||
Dauerkulturen und Gehölze | ||||
Hochstamm-Feldobstbäume | ||||
Nussbäume | ||||
Standortgerechte Einzelbäume und Alleen | ||||
Hecken, Feld- und Ufergehölze | ||||
Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt | ||||
Andere | ||||
Wassergräben, Tümpel, Teiche | ||||
Ruderalflächen, Steinhaufen, -wälle | ||||
Trockenmauern |
Die Qualität II ist ergänzend zur Qualität I. Wegleitung mit den Anforderungen für Qualität II.
Die Vernetzung ist nur im Rahmen eines Vernetzungsprojektes möglich.
Karte mit den Vernetzungsprojekten im Kanton St. Gallen
Informationen und Wegleitung zur Vernetzung im Kanton St. Gallen
Detaillierte Infos zu den Biodiversitätsbeiträgen (http://www.bff-spb.ch/de)
Wegleitung Biodiversitätsförderung auf dem Landwirtschaftsbetrieb
Mit den Landschaftsqualitätsbeiträgen wird die Erhaltung und Weiterentwicklung vielfältiger Landschaften gefördert. Die Beiträge werden für Massnahmen ausgerichtet, die im Rahmen von regionalen Projekten erarbeitet werden.
Im Kanton St. Gallen gibt es 14 Landschaftsqualitätsprojekte. Die Informationen zu den Projekten können auf der Webseite des Landwirtschaftsamtes abgerufen werden.
Pojekt | Präsident | Erstes Beitragsjahr |
---|---|---|
Neckertal | Roger Scherrer, St. Peterzell | 2014 |
St.Galler Rheintal | Felix Tobler-Dürr, Buechen-Staad | 2015 |
Werdenberg Nord | Mathias Eggenberger, Grabs | 2015 |
Pfäfers | Kurt Utzinger, Valens | 2015 |
Walenstadt | Christof Hartmann, Walenstadt | 2015 |
Rapperswil-Jona / Eschenbach | Martin Krucker, Wagen | 2015 |
Obertoggenburg | Kilian Looser, Nesslau | 2015 |
Benken-Schänis | Martin Giger, Rufi | 2016 |
Fürstenland-Bodensee | Martin Brunnschweiler, Oberstetten | 2016 |
LQP am Ricken | Michael Hofstetter, Ricken | 2016 |
Sarganserland | Peter Schwitter, Mädris-Vermol | 2016 |
Unteres Toggenburg | Jakob A. Wickli, Krinau | 2016 |
Werdenberg Süd | Bernhard Müller, Azmoos | 2016 |
Weesen-Amden | Beat Gmür-Schubiger, Amden | 2016 |
Die Ressourceneffizienzbeiträge fördern die nachhaltige Nutzung der Ressourcen.
Die Beiträge fördern eine neue Technologie für eine bestimmte Zeit und sind daher regelmässigen Änderungen unterworfen. Eine Übersicht über die aktuellen Fördermassnahmen finden sich auf der Webseite des BLW.
Bei den Produktionssystembeiträgen wird zwischen gesamt- und teilbetrieblichen Produktionssystemen unterschieden.
Gesamtbetriebliche Produktionssysteme
Teilbetriebliche Produktionssysteme
Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion
BTS-Beitrag (besonders tierfreundliche Stallhaltung)
RAUS-Beitrag (regelmässiger Auslauf)
Spezfische Anforderungen
Siehe in den Art. 66ff DZV und im Anhang 6 (BTS/RAUS) und in der Bioverordnung.
Der Übergangsbeitrag soll den Übergang von der Agrarpolitik 2011 zur Agrarpolitik 2014-17 sozialverträglich abfedern.
Den Basiswert hat der Kanton im Jahr 2014 für jeden Betrieb verfügt. Er berechnet sich vereinfacht beschrieben aus der Differenz der allgemeinen Direktzahlungen mit der Agrarpolitik 2011 und den Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträgen, mit Ausnahme des Sömmerungsbeitrags, der Agrarpolitik 2014-17. Die Berechnungsmethode ist in Art. 86ff Direktzahlungsverordnung festgelegt.
Die Mittel, die für den Übergangsbeitrag zur Verfügung stehen, berechnen sich aus der Differenz des Mittelbedarfs aller übrigen Direktzahlungsprogramme und dem Zahlungsrahmen für Direktzahlungen. Mit der zunehmenden Beteiligung der Landwirte an freiwilligen Direktzahlungsprogrammen nehmen folglich die verfügbaren Mittel für den Übergangsbeitrag ab. Das BLW berechnet aus dem Verhältnis zwischen den verfügbaren Mitteln für den Übergangsbeitrag und der Summe der Basiswerte jährlich einen Faktor. Dieser Faktor wird mit dem Basiswert des Übergangsbeitrags des Betriebs multipliziert. Das Ergebnis entspricht dem Übergangsbeitrag, der dem Betrieb im betreffenden Jahr ausbezahlt wird.
Weitere Informationen und die aktuelle Höhe des Übergangsbeitrags publiziert das BLW.
Verordnung des BLW über den Faktor zur Berechnung des Übergangsbeitrags
Ansprechpartner
Die Informationen auf dieser Webseite stellen eine Übersicht dar. Für die Abklärung im Einzelfall stehen Ihnen neben dem Bauernverband folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Direktzahlungen, Bodenverbesserungen, Bewilligungen und Feststellungsverfügungen Boden- und Pachtrecht
Unterstrasse 22 | 9001 St. Gallen
058 229 34 90
Landwirtschaftliches Zentrum SG (LZSG)
Kantonale Beratungsstelle
Rheinhofstrasse 11 | 9465 Salez
Mattenweg 11 | 9230 Flawil
058 228 24 00
Landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft des Kantons St.Gallen (LKG)
Investitionshilfen
Unterstrasse 22 | 9001 St.Gallen
058 229 74 80
Kontrollorganisation ÖLN-Betriebe
Magdenauerstrasse 2 | 9230 Flawil
071 394 60 13
info(at)kontrolldienstkut(dot)ch
Bio-Kontrollorganisation
Ackerstrasse 5070 | Frick AG
062 865 63 00
Bio-Kontrollorganisation
Schwand | 3110 Münsingen
031 722 10 70
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Blarerstrasse 2 | 9001 St.Gallen
058 229 28 00
St. Galler Bauernverband
Beratung / Auskünfte
Magdenauerstrasse 2 | 9230 Flawil
071 394 60 10