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Ökologischer Leistungsnachweis

Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN

Die ökologischen Ziele der Agrarpolitik


Die Direktzahlungen sind ein zentrales Element der aktuellen Agrarpolitik. Sie ermöglichen eine Trennung von Preis- und Einkommenspolitik und entschädigen die von der Gesellschaft geforderten Leistungen. Es wird zwischen allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen unterschieden. Sie helfen mit, die ökologischen Ziele der Agrarpolitik zu erreichen. Diese Ziele lauten:

  • Förderung der natürlichen Artenvielfalt
  • Senkung der Nitratbelastung im Grund- und Quellwasser
  • Reduktion der Phosphor-Belastung in Oberflächengewässern
  • Reduktion des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer
  • Tiergerechte Haltung
Wegleitung Suisse Bilanz
Weisungen zur Berücksichtigung von nährstoffreduziertem Futter in der Suisse Bilanz


Bestimmungen einhalten


Wer Direktzahlungen beansprucht, muss die Bestimmungen der Gewässer-, Umwelt-, Natur- und Heimatschutzgesetzgebung einhalten. Zudem muss der kantonalen Behörde nachgewiesen werden, dass der gesamte Betrieb nach den Richtlinien des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) bewirtschaftet wird.

Die Anforderungen des ÖLN lauten:

  • Tiergerechte Haltung der Nutztiere: Einhaltung der Tierschutzverordnung (Tierschutz-Kontrollhandbücher des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET).
  • Ausgeglichene Düngerbilanz: Nährstoffbilanz / maximaler Fehlerbereich bei Stickstoff und Phosphor: 10 %.
  • Angemessener Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen: 3,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) bei Spezialkulturen, 7 % bei der übrigen LN.
  • Geregelte Fruchtfolge bei mehr als 3 ha offener Ackerfläche: Jährlich mindestens vier verschiedene Ackerkulturen aufweisen und maximale Kulturanteile beachten oder Anbaupausen einhalten.
  • Geeigneter Bodenschutz bei mehr als 3 ha offener Ackerfläche
  • Auswahl und gezielte Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln
Tierschutzrichtlinien

Düngeraustrag während den Wintermonaten


Der Kanton St.Gallen kennt kein kalendarisch bezeichnetes Verbot für das Ausbringen von Gülle und Mist. Während der Winterperiode haben die Landwirte eigenverantwortlich die nötige Sorgfalt beim Ausbringen von Hofdünger walten zu lassen.


   Eigenverantwortung beim Düngen im Winter: Artikel im St.Galler Bauer 46/2012

   Die Vegetationszeit beachten: Artikel im St.Galler Bauer Nr. 47/2011

    Gewässerschutz



Kriterien für Gülleverbot


Gülleaustrag ist nicht erlaubt, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
  • Der Boden ist schneebedeckt (der Schnee bleibt witterungs- und standortbedingt länger als einen Tag liegen).
  • Der Boden ist tiefgründig gefroren (an mehreren Stellen lässt sich ein spitzer Gegenstand wie ein Taschenmesser oder Schraubenzieher nicht mehr ohne grösseren Kraftaufwand in den Boden stossen).
  • Der Boden ist wassergesättigt (es bleiben Wasserlachen liegen und eine Bodenprobe fühlt sich nass und breiig an).
  • Der Boden ist vollständig ausgetrocknet (es sind Schwundrisse sichtbar).

Mistaustrag und -lagerung


Grundsätzlich gelten die gleichen Kriterien wie beim Güllenaustrag. Während der Vegetationsruhe darf kein Mist ausgebracht werden und auf unbefestigtem Boden darf während mehreren Wochen kein Mist zwischen gelagert werden.

Ökologische Ausgleichsflächen


Mit dem ökologischen Ausgleich sollen naturnahe Lebensräume für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt im Landwirtschaftsgebiet aufgewertet, neu geschaffen und vernetzt werden. Diese Leistungen sind durch Ökobeiträge abzugelten. Im Gegensatz zu den übrigen Direktzahlungen und Beiträgen sind juristische Personen, Bund, Kantone und Gemeinden sowie Bewirtschaftende, welche die Einkommens- und Vermögensgrenzen und/oder die Tierbestände überschreiten, ebenfalls beitragsberechtigt.



Pflanzenschutz


Heute wird der Kampf gegen Krankheiten und Schädlinge nicht mehr mit der grossen Chemie-Keule angerührt. In der Praxis haben Pflanzenschutzmittel aber immer noch eine Bedeutung. Heute werden sie nur noch dann eingesetzt, wenn sie absolut nötig sind. Zudem sind die modernen Mittel weniger probelmatisch als früher, wirken gezielter und werden im Boden rasch abgebaut. Mit verschiedenen Massnahmen wie beispielsweise mit der richtigen Fruchtfolge oder dem Anbau von resistenten Sorten kann der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ein Minimum reduziert werden.